Nützliche Links, Folge 15

Draußen mag die Sonne scheinen und der Badesee locken – Abmahnungen machen jedoch keine Sommerferien.Zu den Abmahnklassikern gehören Fehler bei den Angaben in der sog. Anbieterkennzeichnung (Impressum). Fehler, die sich in der Regel leicht vermeiden lassen.

Der Händlerbund hat für Sie aufgelistet, welche Angaben ins Impressum gehören.

Geben Sie Abmahnern keine Chance und schicken Sie sie einfach in die Wüste.

Noch ein Tipp zum Schluss:

Zu den weiteren Abmahnklassikern gehören fehlende Grundpreisangaben und Urheberrechtsverletzungen. So sollten Sie bei der Nutzung fremder Bilder beispielsweise sicherstellen, dass Ihnen auch die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden.