OLG Bamberg, Beschluss vom 09.04.2018, Az. 3 W 11/18

Wer eine Abmahnung erhält, soll in der Regel ganz schnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dafür sind häufig nur wenige Tage vorgesehen.

Wie viel zeitlichen Druck darf der Abmahner hierbei ausüben?