Hurra, ein neues Jahr

Was auch immer 2016 gewesen sein mag: Schwamm drüber. Neues Jahr, neue Chancen. 2017 ist alles drin.

Ich wünsche Ihnen, dass Ihre guten Vorsätze länger bestehen als der Kater nach der Silvesternacht, dass Sie in den folgenden 12 Monaten niemanden verklagen müssen und dass 2017 das sprichwörtliche Quäntchen Glück immer an Ihrer Seite ist.

Und falls Sie die Dinge gerne im Voraus planen: Zum 31.12.2017 verjähren alle Ansprüche aus 2014, die der Regelverjährung von drei Jahren unterliegen.

Recht erfolgreiches 2017!

Stefanie Krätzschel
Rechtsanwältin