Wann haften Unternehmer für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite?

BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14 (LG Köln , OLG Köln)

Irgendwo im Internet steht die benötigte Information, ganz bestimmt. Jetzt müssen Sie sie nur noch finden.

Um in der Informationsflut nicht zu ertrinken, helfen Hyperlinks, d.h. elektronische Verweise auf ein Dokument auf derselben oder einer anderen Webseite. Mit Hilfe dieser Links wird der Nutzer einer Webseite also auf weitere Informationen hingewiesen.

In seiner nachfolgenden Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, wann ein Unternehmer für die Inhalte der von ihm verlinkten Internetseiten haftet: