OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2016, Az. 6 U 33/16 (LG Frankfurt a.M.)

Keine Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers. Das ist ein alter Hut.

Umso überraschender, dass diese Thematik auch weiterhin in zahlreichen Varianten die Gerichte beschäftigt.