Das Rezept für einen einfacheren Forderungseinzug

Was trennt in der Kochshow im Fernsehen das blasse Huhn vom knusprig gebräunten Brathähnchen? Genau, das Geheimnis ist der Satz „Ich habe da schon etwas vorbereitet.“

Mit diesen Worten erleichtern sich die Fernsehköche ihre Arbeit und vermeiden den peinlichen Vorführeffekt; denn bekanntlich geht etwas schief, wenn man es gerade so gar nicht gebrauchen kann.

Diesen Trick der Fernsehköche können Sie auch in Ihrem Unternehmensalltag anwenden, indem Sie sich in Ruhe vorbereiten, damit alles klappt, wenn es darauf ankommt. Dass ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, ist immer eine blöde Situation, auf die die meisten problemlos verzichten könnten. Manchmal lässt sie sich aber nicht vermeiden.

Hier sind meine Grundzutaten für einen einfacheren Forderungseinzug:

1. Schriftliche Vereinbarungen treffen

Wenn ein Kunde nicht (mehr) bezahlt, gibt es häufig Streit darüber, welche Leistungen denn überhaupt vereinbart worden sind und was diese kosten sollten. Regelmäßig behaupten Kunden, eine Rechnung enthalte Leistungen, die sie nicht gewollt hätten oder die bereits im Zusammenhang mit anderen Leistungen bezahlt worden seien.

Diese Probleme können Sie umgehen, indem Sie im Vorfeld mit Ihrem Kunden einen schriftlichen Vertrag schließen. Dieser sollte u.a. detaillierte Regelungen darüber enthalten, welche Leistungen Ihr Kunde erhält und wie hoch Ihre Vergütung dafür ausfällt.

Ist Ihr Kunde von Ihrer Arbeit so begeistert, dass er spontan noch mehr davon haben möchte, sollten Sie aus Dokumentationsgründen diese Zusatzbestellung schriftlich festhalten. Manchmal ist so ein Kundengedächtnis nach dem ersten Begeisterungsüberschwang nämlich recht unzuverlässig …

2. Regelmäßig Rechnungen stellen

Das Risiko eines Zahlungsausfalles lässt sich darüber hinaus begrenzen, indem Sie regelmäßig gegenüber Ihren Kunden abrechnen. Wenn der Vertrag bereits eine entsprechende Klausel enthält, ist Ihr Kunde darüber auch nicht überrascht.

Sind Sie komplett in Vorleistung gegangen, machen Sie es Ihrem Kunden unnötig einfach, Zahlungen zu verzögern; er braucht ja schließlich nichts mehr von Ihnen. Rechnen Sie dagegen beispielsweise wöchentlich oder monatlich ab, merken Sie es viel eher, wenn Zahlungen ausbleiben und können gegensteuern.

3. Zahlungsziel vereinbaren

Um bei Ihrem Kunden erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, sollten Ihre Rechnungen immer ein Zahlungsziel enthalten, beispielsweise ein konkretes Datum, bis zu dem der Betrag spätestens zu zahlen ist.

Fazit:

Das Leben ist zwar nicht bis ins letzte Detail planbar, aber der ein oder andere Irrweg lässt sich schon vermeiden. So hilft Ihnen die beste Vorbereitung nichts, wenn Ihr säumiger Kunde (im Moment) einfach kein Geld hat. Aber der Vollstreckungstitel, der Ihnen dank sorgfältiger Planung vorliegt, verjährt erst in 30 Jahren. Dass soll Ihr Kunde erst einmal hinbekommen, 30 Jahre lang kein Geld zu haben!