Folge 3

Es ist aber auch wie verhext: Bei Vertragsschluss verstehen sich die Parteien in der Regel bestens, Schwierigkeiten sind nicht in Sicht. Da verschwenden die Vertragspartner meistens nicht allzu viele Gedanken an die Vertragsgestaltung. Erst später, wenn es Streit gibt, schauen sie wieder in den Vertragstext und müssen häufig zu ihrem Erschrecken feststellen, dass die gewählte Formulierung leider nicht so eindeutig ist wie angenommen.

Es kann sich also lohnen, einen Anwalt bereits bei der Vertragsgestaltung hinzuzuziehen, obwohl sich die Vertragspartner gar nicht streiten. Ansonsten ergeht es Ihnen vielleicht einmal so:

Der Rechtsanwalt nimmt den Beklagten in die Zange: „Sie haben nicht ein einziges Mal pünktlich bezahlt. Was verstehen Sie eigentlich unter Ratenzahlung?“ „Darunter verstehe ich, dass mein Gläubiger raten muss, wann ich zahle, Herr Anwalt!“