Bei der Wahl eines (Ehe-)Partners schauen wir in der Regel ganz genau hin, bevor wir ja sagen. Wir fahren probeweise mit dem Auserwählten in Urlaub, befragen die Sterne oder achten darauf, ob er seine Socken selbst wieder wegräumt.

Und wie genau sehen Sie sich im Geschäftsleben Ihre Vertragspartner an?

Wer ist der Glückliche?

Es ist beispielsweise ärgerlich, wenn Sie später Zweifel haben, mit wem Sie jetzt eigentlich den Vertrag abgeschlossen haben.

Auch wenn Sie sich im Überschwang des Vertragsschlusses wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, dass es bei der Vertragsabwicklung jemals Probleme geben könnte: Achten Sie bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages auch auf eine präzise Bezeichnung Ihres Vertragspartners.

Es gibt Menschen, die haben sowohl eine private als auch eine geschäftliche Seite. Es sollte sich daher bereits aus dem Vertrag eindeutig ergeben, ob der Herr Schmidt persönlich mit Ihnen abschließt oder ob die Schmidt GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Schmidt, Ihr Vertragspartner wird. Steht im Vertrag nur „Schmidt“, haben Sie sich im Streitfall das Leben wieder etwas schwerer gemacht als nötig.

Gleiche Wellenlänge?

Menschen sind unterschiedlich, Vertragspartner auch.

Manchmal sind die Eigenarten und Interessen von Menschen so unterschiedlich, dass es schwierig werden kann, miteinander Geschäfte zu machen. Dies gilt vor allem bei einem engen Kontakt zwischen den Vertragspartnern, z.B. bei persönlichen Dienstleistungen.

Mit einem Coach, dessen Dialekt Sie furchtbar irritiert, werden Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung im Zweifelsfall nicht weiterkommen, auch wenn sich alles auf seiner Homepage ganz wunderbar las. Und auch für den Coach wird das wahrscheinlich nicht lustig.

Ist der Vertrag dann schon geschlossen, kann es empfehlenswert sein, die Geschäftsbeziehung wieder zu beenden. Gut, wenn Ihr Vertrag in diesem Fall die Möglichkeit zur Kündigung vorsieht.

Fazit:

Weder Ehen noch Geschäftsbeziehungen müssen für die Ewigkeit sein – sie lassen sich durch Scheidung bzw. Kündigung beenden.

Trotzdem sollte eine Bindung nicht leichtfertig eingegangen werden. Schauen Sie sich Ihren Geschäftspartner lieber vorher genau an.

Oder sind die Scheidungen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis alle einvernehmlich verlaufen? Eben.