Nützliche Links, Folge 12

Ein schönes Zuhause ist viel wert. Hier kann der Mieter entspannen und zur Ruhe kommen – wenn denn alles in Ordnung ist.

Kein Wunder also, dass Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über Mietmängel oder Mietminderungen ärgerlich sind, aber häufiger vorkommen.

Wenn Ihre Nachbarn zu der eher lauten Sorte gehören, die Heizung nicht funktioniert oder Ihnen Baulärm den letzten Nerv raubt, bietet Ihnen die Übersicht unter www.mietminderungstabelle.de einen Überblick über einzelne Mietmängel und die damit einhergehende Minderungsquote.

Die aufgelisteten Urteile sind zwar jeweils nur Einzelfallentscheidungen; Sie bieten Ihnen jedoch einen Anhaltspunkt, ob ein Gericht in Ihrem Fall von einem Mietmangel ausgehen würde und in welcher Höhe eine Mietminderung voraussichtlich zulässig ist.

Noch ein Tipp zum Schluss:

Mindert der Mieter aufgrund eines Mietmangels die Miete, trägt er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Risiko einer fahrlässigen Fehleinschätzung im Hinblick auf die Ursache des Mangels. Hat der Mieter den Mangel selbst verschuldet, besteht für ihn daher bei einer Mietminderung das Risiko, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigt.