Nützliche Links, Folge 6
Irgendwo wird die Information, die Sie gerade dringend benötigen, schon sein. Aber wo? Zum Glück gibt es das Internet mit einer Fülle nützlicher Links, die Ihnen das Leben erleichtern.
So finden Sie hier z.B. die Bekanntmachungen der Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 10 Handelsgesetzbuch (HGB) und die sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/
1. Ausgangslage
Bevor Sie den für Sie äußerst lukrativen Vertrag mit der Problemlos GmbH abschließen, hätten Sie gerne noch ein paar Informationen? Es wäre beispielsweise interessant zu erfahren, womit sich die Gesellschaft ganz genau beschäftigt? Da behauptet Ihr Gesprächspartner überraschend, Vorstand einer Aktiengesellschaft zu sein, aber Sie sind sich nicht sicher? Sie möchten überprüfen, ob die Anschrift des Vereins für Glückspilze e.V. noch aktuell ist?
Alle diese Informationen halten die Handelsregisterbekanntmachungen für Sie bereit. Bevor Sie also einen Vertrag abschließen oder eine Rechnung an eine möglicherweise veraltete Anschrift schicken, kann es hin und wieder lohnend sein, sich vorher ein wenig schlau zu machen. Dies mag umso mehr gelten, je wichtiger ein Projekt wirtschaftlich für Sie ist.
2. Suche in den Handelsregisterbekanntmachungen
Unter dem genannten Link finden Sie die Bekanntmachungen der Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Dort können Sie z.B. nachsehen, wie hoch das Stammkapital der Problemlos GmbH ist, welchen Geschäftszweck die Gesellschaft hat, wer als Geschäftsführer bestellt worden ist oder wie die Vertretungsbefugnis ausgestaltet worden ist.
Wählen Sie unter „Bekanntmachungen suchen“ eine Such-Variante aus. Im Rahmen der uneingeschränkten Suche ist das Ergebnis auf Veröffentlichungen innerhalb der letzten vier Wochen seit Bekanntmachung beschränkt. Diese Variante eignet sich also für die Suche nach aktuellen Vorgängen. Um die Detail-Suche nutzen zu können, müssen Sie neben Firma oder Namen auch das zuständige Registergericht auswählen. Hier fällt die zeitliche Beschränkung für die Suchergebnisse weg, dafür erhöht sich der Umfang der anzugebenden Suchkriterien.
Klicken Sie nach Eintrag Ihrer Suchangaben den Button „Suche starten“. Die Anzahl der gefundenen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage wird Ihnen oberhalb der Such-Varianten angezeigt.
3. Noch ein Tipp zum Schluss:
Auch die Nummer des Registergerichts gibt Ihnen schon einen Hinweis. Es gibt nämlich bei den Handelsregistern jeweils zwei Abteilungen, eine Abteilung A (HRA) und eine Abteilung B (HRB). In der Abteilung B werden nur Kapitalgesellschaften eingetragen, also beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Da es sich bei Kapitalgesellschaften um Juristische Personen handelt, kann die Gesellschaft selbst Ihr Vertragspartner werden.