OLG Celle, Urteil vom 14.03.2016, Az. 20 U 30/13 (LG Lüneburg)

Ein wichtiger Hinweis an alle Autofahrer, Jogger, Hundehalter, Radfahrer und Landwirte: Pferde sind Fluchttiere. Wird es ihnen zu brenzlig, hauen sie ab.

Mit dem Tod eines Pferdes aufgrund einer solchen Fluchtreaktion musste sich das OLG Celle in seiner nachfolgenden Entscheidung auseinandersetzen:

Sachverhalt

Die Klägerin war Besitzerin einer Hannoveraner Stute, die sie kurz zuvor für € 40.000,- verkauft hatte. Am 23.06.2012 weidete die Stute mit einem anderen Pferd auf einem Grundstück der Klägerin auf einer Weide mit einer Abmessung von rund 40m x 40m.

Der Beklagte, ein Landwirt, schaltete am Schadenstag gegen 8.00 Uhr auf seinem angrenzenden Grundstück eine Bewässerungsanlage ein. Die Anlage beregnete auf einer Länge von rund 10 Metern auch das Weidegrundstück der Klägerin.

Die Stute der Klägerin geriet in Panik, flüchtete und verletzte sich beim Überspringen des Weidezaunes so schwer, dass sie eingeschläfert werden musste.

Beregnung des Weidegrundstücks verletzt Verkehrssicherungspflicht

Das Gericht bejaht einen Schadenersatzanspruch der Klägerin gegen den Beklagten in Höhe von € 40.000,- wegen des tödlichen Unfalls ihres Pferdes am 23.06.2012 gemäß § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Nach den Feststellungen des Gerichts lag die maßgebliche Schadensursache im Übertreten des Wasserstrahls auf die Weide der Klägerin. Der Wasserstrahl habe wie eine Treibhilfe gewirkt. Die Flucht davor sei ein ganz normales Verhalten des Pferdes gewesen.

Der Beklagte verletzte eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber der Klägerin, indem er die Bewässerungsanlage auf seinem Grundstück in Betrieb nahm ohne sich vorher abzusichern, dass der Wasserstrahl nicht auf die Weide der Klägerin gelangt.

Diese Pflichtverletzung ist dem Beklagten auch als fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, da er selbst Pferde hält. Es war folglich zu erwarten, dass er weiß, wie Pferde auf der Flucht reagieren. Selbst wenn er nicht Pferdehalter wäre, so wäre es ihm nach den Ausführungen des Gerichts zuzumuten gewesen, sich vor Inbetriebnahme der Anlage neben einer Pferdeweide sachkundig zu machen, um dann gegebenenfalls auch die Auswirkungen der fehlerhaften Einstellung des Wasserstrahl abschätzen zu können.

Zusammenfassung

Bei landwirtschaftlichen Arbeiten neben einer Pferdeweide sollten Sie stets das übliche Fluchtverhalten von Pferden berücksichtigen und Ihre Tätigkeit darauf abstimmen.

Das schont die Nerven und das Leben der weidenden Pferde – und Ihren Geldbeutel.