… wirklich nicht

Es kommt häufig anders als man denkt

Manchmal sind Anwälte echte Spaßbremsen. Sie behaupten zwar häufig, sich auszukennen und im Interesse des Mandanten zu handeln, aber niemand ist bekanntlich perfekt.

Da empfehlen Anwälte beispielsweise in bewunderungswürdiger Regelmäßigkeit, Verträge schriftlich zu dokumentieren. Damit bei einem Konflikt jeder Vertragspartner im Idealfall leicht nachprüfen kann, wie die jeweiligen Rechte und Pflichten aussehen. Das könne dann auch einen eventuell erforderlichen Gerichtsprozess erleichtern.

Aber erstens glauben Sie womöglich, dass Sie die anwaltliche Beratung vor Vertragsschluss Zeit kostet. Und Sie können es kaum noch erwarten, mit Ihrem neuen Projekt zu starten. Außerdem finden Sie es zweitens absolut unsinnig, Geld auszugeben, obwohl doch alles in Ordnung ist.

In Ihrem ganz besonderen Fall vertrauen Sie Ihrem Vertragspartner nämlich blind. Schließlich kennen Sie Ihre Webdesignerin schon länger, mit Ihrem Unternehmensberater verstehen Sie sich bestens und mit dem Grafiker gehen Sie auch mal abends einen trinken.

Da liegt in Ihren Augen also eindeutig ein Ausnahmefall vor. Ihre Freundschaft macht einen schriftlichen Vertrag überflüssig. Ganz bestimmt. Nie würden Sie sich mit Ihrem Vertragspartner streiten.

Großer Irrtum! Ausnahmefälle gibt es nicht.

Auf den Schreibtischen von Anwälten finden sich zahlreiche Fälle geplatzter Freundschaften. Sympathie ist leider keine Garantie dafür, dass es auch im Konfliktfall fair und gesittet zugeht. Im Gegenteil: Je größer die ursprüngliche Freundschaft, desto heftiger wird häufig später gestritten.

Geld ist erfahrungsgemäß ein sehr guter Grund, die eigenen Umgangsformen über Bord zu werfen und erbittert um den eigenen Vorteil zu kämpfen. Manchmal überwiegen die persönlichen Motive dann auch wirtschaftliche Erwägungen völlig.

In diesen Fällen kann es dann für Sie richtig teuer werden. Und die Erkenntnis, dass Freundschaften nicht unbedingt für die Ewigkeit geschlossen werden, kommt eindeutig zu spät.

Bewahren Sie auch bei Problemen einen kühlen Kopf

Erfahrungsgemäß schmerzt eine Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Freunden sehr. Da spielen oft Wut, Trauer und/oder Enttäuschung eine große Rolle. Besondern bei demjenigen, den das Ende der Freundschaft überraschend ereilt hat.

Ein nachvollziehbarer Ansatz ist es dann, seinem Vertragspartner diese Gefühle schriftlich mitzuteilen, sich den Frust von der Seele zu reden und an die frühere Freundschaft zu appellieren. Schließlich kann sich so eine Freundschaft doch nicht einfach in Luft auflösen…

Und wieder stellen Ihnen die Emotionen ein Bein.

Zum einen interessiert es in diesen Fällen Ihren Vertragspartner häufig nicht (mehr), ob Sie nachts gut schlafen können. Sie offenbaren vielmehr, wie sehr Sie die Situation mitnimmt. Zum anderen schreiben Sie sich möglicherweise um Kopf und Kragen. Eine unbedachte Äußerung von Ihnen kann die Erfolgsaussichten eines nachfolgenden Gerichtsprozesses stark schmälern.

Spätestens jetzt müssen Sie also mit jemandem sprechen, der den Sachverhalt objektiv betrachtet und frei von persönlicher Betroffenheit für Sie rettet, was zu retten ist. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, einen Anwalt zu kontaktieren.

Fazit:

Auch wenn es sich vielleicht (zumindest am Anfang) so anfühlen mag, als sei die Welt für immer rosarot: Schließen Sie auch mit Vertragspartnern, die Sie nett finden oder mit denen Sie sogar befreundet sind, einen schriftlichen Vertrag. Verwenden Sie auf die Gestaltung dieses Vertrages die gleiche Sorgfalt wie auf jede andere Vereinbarung, die Sie mit einem Dritten schließen.

Freunde sind im Zweifelsfall auch nur Menschen, mal mehr und mal weniger nett. Kommt es bei der Vertragsdurchführung zu Problemen, lassen Sie sich nicht durch Ihre Gefühle beeinträchtigen. Bitten Sie lieber einen unbeteiligten Dritten um Hilfe. Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren, wenn Gespräche nichts mehr bringen.