Sind Anwälte wirklich teuer?
Anwälte sind unbezahlbar!

Wir kaufen im Supermarkt ein, bestellen in Restaurants und lassen uns beim Friseur verschönern – und dass im Zweifel, ohne vorher die Kosten auf den Cent genau kalkuliert zu haben. Es kostet eben, was es kostet. Der Gang zum Anwalt fällt dagegen aus. Zu teuer! Wirklich?

1. Das liebe Geld

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hierbei schreibt das Gesetz jedem einzelnen Anwalt in Deutschland vor, in welcher Höhe er seine Gebühren gegenüber einem Mandanten abrechnen darf. Außerdem wird die Höhe der Vergütung im Falle eines Rechtsstreits nicht dadurch beeinflusst, ob ein Gerichtsprozess gewonnen oder verloren wird. Nach dem RVG erhält der Anwalt sein Honorar so oder so.

Im Interesse einer Deregulierung des Anwaltsberufes lässt das RVG jedoch auch abweichende individuelle Vereinbarungen über die Vergütung zu. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann dabei gemäß § 4 Abs. 1 RVG sogar eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.

Grundsätzlich sollte die jeweilige Vergütung dem Interesse des Mandanten an der Durchführung der Beratung, dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie dem Haftungsrisiko des Anwalts entsprechen. Diese Kriterien finden bei der Zugrundelegung der gesetzlichen Regelungen nicht immer ausreichende Beachtung.

Die vereinbarte Vergütungsart kann entweder eine Stundensatzvereinbarung oder eine Pauschalgebühr beinhalten. Gegenstand einer Pauschalgebühr kann dabei sowohl eine genau festgelegte Aufgabe – z.B. die arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungs- und Abwicklungsvertrages – als auch die regelmäßige Erbringung sämtlicher anfallender Dienstleistungen im außergerichtlichen Bereich sein. In eng umrissenen Grenzen lässt die Vorschrift des § 4a RVG darüber hinaus im Einzelfall die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zu.

Gerade bei einer außergerichtlichen Vertretung ist es in jedem Fall zu empfehlen, vor Erteilung des Mandats mit dem Anwalt über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen. Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung liegt dabei auch im Interesse des Mandanten, da sie die Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Mandats bei der Bemessung der Anwaltsgebühren ermöglicht. Außerdem führt eine Vergütungsvereinbarung in der Regel zu einer höheren Kostentransparenz, da die zuweilen komplizierten Vorgaben des RVG für den Laien nicht immer einfach zu überblicken sind.

2. Da ist aber noch mehr

Mir ist leider keine Studie bekannt, die untersucht, wie viele zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten durch eine anwaltliche Beratung im Vorfeld hätten vermieden werden können. Ich bin sicher, viele!
Häufig bleiben die eigenen Handlungen über einen langen Zeitraum unbeanstandet. Dies verleitet zu dem Gefühl, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Die unverlangte Zusendung von Werbe-eMails ist z.B. eine günstige Werbemaßnahme und bringt immer wieder einige der ersehnten Neukunden. Was sollte ein Anwalt hier also tun? Es funktioniert doch. Dann liegt plötzlich eine Abmahnung in der Post, weil einer der Adressaten mit der Zusendung von Werbung nicht einverstanden ist. Und der Anwalt des eMail-Empfängers verlangt auch noch die Übernahme seiner – erstaunlich hohen – Gebühren.

In dieser Situation werden die meisten wohl doch einen Anwalt aufsuchen, möglicherweise aufgrund des Zeitdrucks den Anwalt, dessen Name auf dem Werbeplakat in der Bahnhofsunterführung prangt. Das kann natürlich ein Glücksgriff sein; ob es in der Kürze der Zeit jedoch zu der gewünschten vertrauensvollen Beziehung zwischen Anwalt und Mandant kommt, erscheint mir zweifelhaft.

In diesem Fall wäre es ratsamer gewesen, die geplante Marketingaktion vorher in Ruhe mit dem eigenen Anwalt seines Vertrauens abzusprechen, um die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben umsetzen zu können. Die Kosten für diese Beratung hätten erfahrungsgemäß um einiges unter denen der späteren Abmahnung gelegen.

Egal, ob es sich um die Planung von Marketingaktivitäten, die Vertragsgestaltung oder den Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen handelt, es gibt zahlreiche Beispiele, in denen eine frühzeitige anwaltliche Beratung zukünftigen Ärger vermeiden hilft. Auch die eine oder andere schlaflose Nacht hätte sich so wahrscheinlich vermeiden lassen.

Fazit:

Die Hinzuziehung eines Anwalts im Vorfeld rechnet sich. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant schafft außerdem die erforderliche Kostentransparenz. Darüber hinaus erhält der Mandant die Gewissheit, sich mit seiner anwaltlich geprüften Vorgehensweise innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen.