OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016, Az. I-15 U 64/15 (LG Wuppertal)

Wie kann der Versender einer Werbe-E-Mail sicherstellen, dass der Empfänger vorher eingewilligt hatte?

Um die zulässige von der unzulässigen Werbung zu unterscheiden, gibt es das sog. Double-Opt-In-Verfahren: