Nützliche Links, Folge 7

Irgendwo wird die Information, die Sie gerade dringend benötigen, schon sein. Aber wo? Zum Glück gibt es das Internet mit einer Fülle nützlicher Links, die Ihnen das Leben erleichtern.

Unter http://www.lecareonline.de/lwc-claims-debicare/ finden Sie beispielsweise einen kostenlosen Forderungsrechner, der Ihnen bei der nächsten Zahlungsaufforderung hilft, ihre Forderung vollständig geltend zu machen.

1. Ausgangslage

Um Ihr Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, empfiehlt es sich, regelmäßig die eigene Tätigkeit abzurechnen. Bleibt das Geld aus, sollten Sie den Zahlungseingang zeitnah anmahnen.

Im Laufe der Zeit kommen so zu dem ursprünglichen Rechnungsbetrag häufig noch weitere Forderungen Ihrerseits hinzu, wie z.B. Verzugszinsen oder Mahnkosten.

Der Forderungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Gesamtforderung zu berechnen, damit Sie am Ende alles erhalten, was Ihnen zusteht.

2. Forderungsberechnung durchführen

Unter dem genannten Link finden Sie einen Forderungsrechner, mit dessen Hilfe Sie ein Forderungskonto für eine Hauptforderung inklusive Nebenforderungen und Zinsen anlegen können.

Das Programm wird halbjährlich aktualisiert und berücksichtigt den jeweiligen Basiszinssatz, der Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen ist.

Hat Ihr Kunde bereits Teilzahlungen geleistet, geben Sie diese unter „Neue Zahlung“ ein. So behalten Sie den Überblick über die Ihnen zustehende Restforderung.

Unter „Forderungsaufstellung“ erhalten Sie eine Gesamtübersicht Ihrer Forderungen, die Sie auch ausdrucken können.

Sobald Sie auf „Abmelden“ drücken oder 120 Minuten inaktiv sind, werden Ihre Daten gelöscht

3. Noch ein Tipp zum Schluss:

Geht es um einen säumigen Kunden, kann Zeit tatsächlich Geld sein. Geduld ist daher an dieser Stelle keine Tugend. Nach ein bis zwei Zahlungsaufforderungen sollte Schluss sein. Hat sich Ihr Kunde bis dahin nicht gemeldet, wird er das erfahrungsgemäß auch nicht mehr tun. Sie machen sich das Leben leichter, wenn Sie nun mit dem Forderungseinzug einen Anwalt beauftragen.